Ausschüsse & Gremien

PTTV – Verbandstag
Mitglieder:
  • Mitglieder sind der komplette PTTV-Vorstand und Delegierte aus den Bezirken VN/VS/WN/WS
Zuständigkeit:
  • Verbandstag mit Neuwahlen findet im Rhythmus von drei Jahren statt
  • Höchstes Gremium des PTTV
  • Entscheidet über Satzungsänderungsanträge
  • Nimmt ggf. Entlastung des Vorstandes vor

Präsidium
Mitglieder:
  • Präsident und den beiden Vize-Präsidenten Finanzen und Sport
Zuständigkeit:
  • Vertritt den Verband in allen Rechtsangelegenheiten
  • Repräsentation des Verbandes
  • Entscheidet über Ehrungsanträge aus den Bezirken und Vereinen
  • Entscheidet über Gnadengesuche (Präsident)

Gesamtvorstand
Mitglieder:
  • Präsident
  • Ehrenpräsident(en)
  • Vize-Präsident Finanzen
  • Vize-Präsident Sport
  • Jugendwart
  • Schiedsrichter-Obmann
  • Lehrwart
  • Pressewart
  • Beauftragter für Freizeit und Breitensport
Zuständigkeit:
  • 3-4-mal jährlich Vorstandssitzung
  • Bearbeitet und entscheidet über Anträge von Ausschüssen, Vereinen und Bezirken
  • Gibt Empfehlungen für den Finanzausschuss

Verwaltung
Mitglieder:
  • Geschäftsstelle
  • Buchungs- und Zahlungsverkehr (Vize-Präsident Finanzen)
  • Karteistelle
Zuständigkeit:
  • Für alle anfallenden Verwaltungsaufgaben

Datenschutz
Mitglieder:
  • Besteht aus dem vom Verbandstag eingesetzten Datenschutzbeauftragten
Zuständigkeit:
  • Zuständig für alle Fragen rund um den Datenschutz
  • Berater für alle Ausschüsse und Gremien in Datenschutzfragen
  • Überprüft die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen innerhalb des PTTV

Lehrausschuss
Mitglieder:
  • Besteht aus Lehrwart und zwei Beisitzern
Zuständigkeit:
  • Zeichnet verantwortlich für die Trainer Aus- und Weiterbildung innerhalb des PTTV
  • Verwaltung der Trainerlizenzen
  • Ansprechpartner für Vereinstrainer
  • Zusammenarbeit mit dem Trainerrat des DTTB
  • Heranführen von Trainern an die Trainerarbeit des PTTV

Karteistelle
Mitglieder:
  • Besteht aus dem Mitarbeiter der Karteistelle
Zuständigkeit:
  • Alle Wechselanträge innerhalb des PTTV/DTTB oder dem Ausland
  • Erstellt und versendet Rechnungen der Verwaltungsgebühren lt. Kostenordnung an die Vereine
  • Verwaltet die Ehrungen innerhalb des PTTV, des Sportbundes Pfalz sowie des DTTB wenn sie Mitglieder des PTTV betreffen.

Verbandssportausschuss
Mitglieder:
  • Vize–Präsident Sport
  • Verbandsspielleiter
  • Vier Bezirkssportwarte
  • Jugendwart
  • Beauftragte für Frauensport
  • Seniorenwart
  • Verbandstrainer (ohne Stimmrecht)
Zuständigkeit:
  • Für alle Anträge aus dem Erwachsenen- und dem Jugendbereich sofern die WO tangiert ist.
  • Für alle sonstigen Anträge, wenn nicht der Leistungssportausschuss in der WO benannt ist.
  • Gibt Empfehlungen an die Vorstandschaft und leitet Anträge nach Befürwortung weiter an die Vorstandschaft.

Verbandsjugendausschuss
Mitglieder:
  • PTTV-Jugendwart
  • PTTV-Schülerwart
  • Beauftragte für Frauensport
  • Vier Bezirksjugendwarte
  • Vier Bezirksschülerwarte
  • Verbandsspielleiter
  • Verbandstrainer
Zuständigkeit:
  • Bearbeitet Anträge aus dem Bereich Nachwuchssport aus den Bezirken und Vereinen
  • Gibt Empfehlungen an den Verbandssportausschuss und leitet Anträge nach Befürwortung weiter an die Verbandssportausschuss bzw. die Vorstandschaft

Leistungssportausschuss
Mitglieder:
  • Vize-Präsident Sport
  • PTTV-Jugendwart
  • PTTV-Schülerwart
  • Beauftragte für Frauensport
  • Verbandstrainer
Zuständigkeit:
  • Für alle Freistellungsaufträge im Jugendbereich
  • Für alle überregionalen Nominierungen im Jugendbereich

Bezirkssportausschuss (VN/VS/WS/WN)
Mitglieder:
  • Bezirkssportwart
  • Bezirksjugendwart
  • Bezirksschülerwart
  • Zwei Kreisspielleiter
  • Bezirkspressewart
Zuständigkeit:
  • Bearbeitet und entscheidet über Anträge von Vereinen aus ihren Bezirken
  • Gibt Empfehlungen für den Verbandssportausschuss
  • Leitet und überwacht den Spielbetrieb in ihrem Bezirk
  • Ansprechpartner der Vereine aus ihrem Bezirk
  • Durchführer der Bezirksranglisten und – meisterschaften im Aktiven und Nachwuchsbereich des Bezirks.

Schiedsrichterausschuss
Mitglieder:
  • Schiedsrichter-Obmann
  • Zwei Beisitzer
Zuständigkeit:
  • Für die Schiedsrichteraus- und -weiterbildung
  • Schiedsrichtereinteilung bei PTTV und überregionalen Veranstaltungen innerhalb des PTTV

Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit
Mitglieder:
  • PTTV-Pressewart
  • Vier Bezirkspressewarten
  • Internetbeauftragter
  • Ergebnisdienst
Zuständigkeit:
  • Für die Außendarstellung des PTTV in den Medien (Tageszeitungen, Homepage, Facebook, überregionale Presse

Finanzausschuss
Mitglieder:
  • Präsident
  • Vize-Präsident Finanzen
  • Je zwei Beisitzer aus jedem Bezirk
Zuständigkeit:
  • Genehmigt und Überwacht die finanziellen Aktivitäten des Verbandes
  • Beschließt über den vom Vize-Präsidenten Finanzen erstellten Haushaltsplan
  • Genehmigt des Haushalt des Vorjahres

Rechtsorgane

Kontrollausschuss Mitglieder:
  • Vorsitzender
  • Zwei Beisitzer
Zuständigkeit:
  • Überwachung und Einhaltung der Vorschriften, Ordnungen, Statuten und Satzungen
  • Außerdem obliegt es ihm Sorge dafür zu tragen, dass diese geahndet werden

Spruchausschuss
Mitglieder:
  • Vorsitzender
  • Zwei Beisitzer
  • Ein Ersatzbeisitzer
Zuständigkeit:
  • Ahndung schwerwiegender Disziplinarverstöße
  • Erste Instanz (= unechtes Schiedsgericht) bei Streitigkeiten zwischen Verbandsangehörigen oder Mitgliedsvereinen mit dem Verband, bzw. Verbandsmitarbeitern und zwar überwiegend im schriftlichen Verfahren im Bedarfsfall auch durch Organisation und Terminierung mündlicher Verhandlungen
  • Informeller Austausch mit Verbandsmitarbeitern und Verbandsangehörigen mit Hinweisen auf Fundstellen in der Satzung, Ordnungen und früherer Urteile
  • Klärung offener Fragen sowie zur Darstellung bestehender Problemlagen

Rechtsausschuss
Mitglieder:
  • Vorsitzender
  • Zwei Beisitzer
Zuständigkeit:
  • Zweite Instanz bei Streitigkeiten zwischen Verbandsangehörigen oder Mitgliedsvereinen mit dem Verband, bzw. Verbandsmitarbeitern und zwar überwiegend im schriftlichen Verfahren im Bedarfsfall auch durch Organisation und Terminierung mündlicher Verhandlungen.
  • Informeller Austausch mit Verbandsmitarbeitern und Verbandsangehörigen mit Hinweisen auf Fundstellen in der Satzung, Ordnungen und früherer Urteile
  • Zur Klärung offener Fragen sowie zur Darstellung bestehender Problemlagen

Freizeit- und Breitensport
Mitglieder:
  • Beauftragter für Breiten und Freizeitsport
  • Beauftragter für Schulsport
Zuständigkeit:
  • Für die Zusammenarbeit in dem Projekt „Schule und Verein“
  • Durchführung der Minimeisterschaften
  • Begleiter von Jugendlichen vom Hobby- zum Leistungssport im Verein

Trainerstab
Mitglieder:
  • Verbandstrainer
  • Stützpunkttrainer
Zuständigkeit:
  • Durchführung von Kadertraining
  • Erstellung von Trainingsplänen
  • Auswahl/Sichtung von Tischtennis-Talenten und deren Förderung
  • Betreuung/Coaching der Auswahlspieler bei Turnier-Nominierungen für den PTTV
  • Durchführung von mehrtägigen Kaderlehrgängen regional und überregional
  • Betreuung/Coaching bei Sichtungslehrgängen des DTTB
  • Betreuung/Coaching bei Ranglisten und Meisterschaften der Region 7
  • Betreuung/Coaching bei Ranglisten und Meisterschaften des DTTB
  • Unterstützung/Beratung von Vereinstrainern im Nachwuchsbereich

PTTV-Junior-Team
Mitglieder:
  • Sprecher des Juniorteams
  • Jugendliche zwischen 12 und 26 Jahren
Zuständigkeit:
  • Ansprechpartner der PTTV Jugend
  • Bindeglied zwischen PTTV-Jugend und der Verbandsführung
  • Durchführung von Freizeitaktivitäten mit der PTTV-Jugend
  • Unterstützung der Gremien und Ausschüsse im Nachwuchsbereich
  • Mithilfe bei Veranstaltungen des PTTV
  • Das Ohr des PTTV an seinem Nachwuchs
  • Zusammenarbeit mit den anderen Junior-Teams des DTTB

Kassenprüfung
Mitglieder:
  • Zwei Kassenprüfer
  • Zwei stellvertretende Kassenprüfer
Zuständigkeit:
  • Prüfen 1xjährlich stichprobenhaft die finanziellen Transaktionen und gleichen diese mit den Belegen und dem vorgegebenen Haushaltszahlen ab
  • Im Falle einer ordnungsgemßen Kassenführung schlagen die Kassenprüfer eine Entlastung vor
  • Die Entlastung erfolgt in den Jahren ohne Verbandstag durch den Finanzausschuß und in den JAhren mit Verbandstag nimmt der Verbandstag die Entlastung vor