Urteil Nr. 429 - Bezirkssportwart VS
14.11.2018Finanziell: Ja
Betrag: 50 €
SV Iggelbach
Der SV Iggelbach erhält gemäß Kostenordnung B 2.12 eine Strafe von 50
Euro wegen nicht Antreten zum Verbandsspiel am 24.09.2018.
SV Iggelbach 2 ist nicht zum Pokalspiel im Kreisklassenpokal in Rülzheim angetreten.
In der mail zur Absage des Spiels vom Abteilunsleiter des SV Iggelbach ist zu entnehmen, dass 2 Spieler zur Verfügung gestanden hätten und ein Pokalspiel damit durchführbar gewesen wäre.
Sascha Lürtzener
Bezirkssportwart VS
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