Urteil Nr. 399 - Bezirkssportwart VS

27.09.2018
Finanziell: Ja
Betrag: 50 €
TSG Deidesheim

Die TSG Deidesheim erhält gemäß Kostenordnung B 2.12 eine Strafe von 50
Euro wegen nicht Antreten zum Verbandsspiel am 08.09.2018.

TSG Deidesheim 3 ist nicht zum Pokalspiel im Kreisklassenpokal in Harthausen erschienen und der Klassenleiter wurde nicht informiert.

Sascha Lürtzener
Bezirkssportwart VS
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