Urteil Nr. 2085 - Kreisspielleiter Süd VS

11.10.2026
Finanziell: Ja
Betrag: 300 €
Zurückziehen der 2.MS

Der FVP Maximiliansau wird gemäß KstO A, Gebühren, mit einer Geldstrafe von 300.- Euro belegt, wegen Zurückziehung der 2. Mannschaft aus der Kreisliga Süd während der laufenden Spielrunde.



Fritz Gensheimer
Kreisspielleiter Süd VS
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