Urteil Nr. 1959 - Bezirkssportwart WN

14.02.2026
Finanziell: Ja
Betrag: 100 €
TTV Hütschenhausen

Der TTV Hütschenhausen 1 ist zum fälligen Meisterschaftsspiel der Bezirksklasse West am 7.2.2026 beim TV Waldmohr nicht angetreten.
Gemäß KostenOrdnung PTTV Nr. B.2.12. wird eine Strafe von 100 Euro fällig.
Im Vorfeld wurde das Nichtantreten der Mannschaft zwar per Mail an den Heimverein und an den Spielleiter angekündigt dennoch ist eine Geldstrafe fällig da es ich nicht um die letzte Mannschaft des Vereins handelt und die Gründe ("keine Spieler") so nicht anerkannt werden können weil zumindest ein Antreten in der Mindestzahl möglich erschien.

Udo Kobza
Bezirkssportwart WN
Zurück zur Übersicht