Urteil Nr. 1867 - Kreisspielleiter Süd VS
05.10.2025Finanziell: Ja
Betrag: 50 €
Nichtantreten
Der TTC Klingenmünster erhält gemäß KstO B, Strafen Nr. 2.12, 50 € Strafe wegen Nichtantreten zum Spiel am Fr., 03.102025, TTFC Waldrohrbach III - TTC Klingenmünster VII, Kreisklasse B Südwest. Das Spiel in der Rückrunde findet in Waldrohrbach statt. Begründung: Bei TTC Klingenmünster VII sind 11 Spieler gemeldet. Man hätte mit 3 Spielern ohne Strafe antreten können.
Fritz Gensheimer
Kreisspielleiter Süd VS
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