Urteil Nr. 1858 - Bezirksjugendwart VN

16.09.2025
Finanziell: Ja
Betrag: 10 €
VfR Hettenleidelheim

Der VfR Hettenleidelheim erhält gemäß KstO B, Strafen Nr. 2.10 eine Strafe in Höhe von 10 Euro wegen des Einsatzes eines nicht spiel - bzw. einsatzberechtigten Spielers im Spiel der Bezirksklasse Jugend 19, ASV Maxdorf - VfR Hettenleidelheim, Sa. 06.09.25.



Das Spiel wird mit mit 0:2 Punkten, 0:10 Spielen und 0:30 Sätzen für ASV Maxdorf als gewonnen gewertet.

Eventuell gültige Einzelwertungen werden weiter für die TTR Wertung berücksichtigt.

Jens Hubrich
Bezirksjugendwart VN
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