Urteil Nr. 1822 - Bezirkssportwart WS
30.08.2025Finanziell: Ja
Betrag: 60 €
Fehlen beim Bezirkstag
Wegen Fehlens beim Bezirkstag am 15.08.2025 in Höheinöd erhält der TV Germania Horbach gem. Kostenordnung B 1.6 eine Strafe in Höhe von 60.- Euro.
Sebastian Kranitz
Bezirkssportwart WS
Zurück zur Übersicht