Urteil Nr. 2049 - Bezirkssportwart WN

25.08.2026
Finanziell: Nein
geg. TTG B,-Miesau

Das Urteil wird zurückgenommen, da der Verein auf dem Bezirkstag anwesend war und lediglich die erforderliche Unterschrift nicht eindeutig zu erkennen war.

Udo Kobza
Bezirkssportwart WN
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