Urteil Nr. 2000 - Bezirkssportwart WN

23.03.2026
Finanziell: Ja
Betrag: 100 €
TSG Kaiserslautern 4

Zum Meisterschaftsspiel der Bezirksoberliga am 22.3. beim TV Rammelsbach 1 trat die Mannschaft der TSG Kaiserslautern 4 nicht an.
Gemäß Kostenordnung B.2.12. wird eine Geldstrafe von 100 EUR fällig

Udo Kobza
Bezirkssportwart WN
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