Urteil Nr. 1774 - Kreisspielleiter West WN

09.04.2025
Finanziell: Nein
TV Rammelsbach 3

Zum Meisterschaftsspiel der Kreisklasse A West-Nord am 28.3.25 trat der TV Rammelsbach 3 nicht an.
Gemäß der Regelung der WO (Rechtzeitige Absage; letzte Mannschaft des Vereins; Ausreichende Begründung) wird keine Geldstrafe gemäß Kostenordnung verhängt

Udo Kobza
Kreisspielleiter West WN
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