Urteil Nr. 1630 - Bezirkssportwart VS

12.06.2024
Finanziell: Ja
Betrag: 25 €
VfB Hochstadt

Der VfB Hochstadt erhält eine Strafe nach Kostenordnung B 1.3 wegen Nichteinhalten von Meldefristen und Sonstigen in Höhe von 25 Euro.

Der VfB Hochstadt hat die Vereinsmeldung nicht fristgerecht bis zum 10.06.2024 abgegeben.

Sascha Lürtzener
Bezirkssportwart VS
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