Bekanntmachung Nr. 1407 - Vizepräsident Sport

01.04.2025
Teilnahme von Spielern an der Relegation

Aufgrund mehrerer Anfragen muss ich bezüglich der Entscheidungsspiele auf folgenden Passus in WO I 4.1 hinweisen:
Bei Entscheidungsspielen in der Altersgruppe Erwachsene sind nur solche Spieler einsatzberechtigt,
die in der betreffenden Halbserie oder in der unmittelbar vorangegangenen Halbserie an mindestens
drei Punktspielen des Vereins, für den sie an Entscheidungsspielen teilnehmen wollen, entweder in der
Mannschaftsmeldung der Damen oder in der der Herren im Einzel teilgenommen haben. Diese Bedingung gilt nicht für Spieler der untersten Mannschaft, sofern diese in einer Liga unterhalb der 3. Bundesliga eingeteilt ist.

Es ist also zu beachten, dass es nicht reicht, wenn man z.B. an zwei Punktspielen in der Rückrunde und einem Punktspiel in der Vorrunde mitgewirkt hat. Es müssen entweder mindestens drei in der Rückrunde oder drei in der Vorrunde sein.

Peter Baumann
Vizepräsident Sport
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