Urteil Nr. 1709 - Bezirkssportwart VN
23.12.2024Finanziell: Ja
Betrag: 25 €
VfR Hettenleidelheim
Der VfR Hettenleidelheim erhält eine Strafe nach Kostenordnung B 1.3 wegen Nichteinhalten von Meldefristen und Sonstigen in Höhe von 25 Euro. Die Mannschaftmeldung wurde nicht fristgerecht bis zum 22.12.2024 abgegeben.
Es besteht die Möglichkeit, bis zum 25.12. die Aufstellung nachzureichen. Wird dies nicht getan, stellen die Spielleiter laut WO streng nach Q-TTR auf.
Dieter Weber
Bezirkssportwart VN
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