Urteil Nr. 1709 - Bezirkssportwart VN

23.12.2024
Finanziell: Ja
Betrag: 25 €
VfR Hettenleidelheim

Der VfR Hettenleidelheim erhält eine Strafe nach Kostenordnung B 1.3 wegen Nichteinhalten von Meldefristen und Sonstigen in Höhe von 25 Euro. Die Mannschaftmeldung wurde nicht fristgerecht bis zum 22.12.2024 abgegeben.
Es besteht die Möglichkeit, bis zum 25.12. die Aufstellung nachzureichen. Wird dies nicht getan, stellen die Spielleiter laut WO streng nach Q-TTR auf.

Dieter Weber
Bezirkssportwart VN
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