Urteil Nr. 1397 - Bezirkssportwart WN

06.06.2023
Finanziell: Ja
Betrag: 40 €
Nichterscheinen am Bezirkstag

Der TV Waldmohr war am 12.5. nicht am Bezirkstag vertreten. Gemäß KostenOrdnung B.1.6. erfolgt daher eine Strafe von 40 €

Udo Kobza
Bezirkssportwart WN
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