Urteil Nr. 1156 - Bezirkssportwart WN

27.10.2022
Finanziell: Nein
TuS Hohenecken vs. TV Stelzenberg

Einspruch TV Stelzenberg gegen die Spielwertung des Spiels der Bezirksklasse Ost
zwischen TuS Hohenecken und TV Stelzenberg


Der TV Stelzenberg hat gegen die Spielwertung des o.g. Spiels Einspruch beim Bezirkssportwart eingelegt.
Die Spielwertung erfolgte am 5.5.22, der Einspruch wurde am 9.5.22 per Mail an den Bezirkssportwart eingelegt.
Die Frist laut Rechtsordnung §9 des PTTV ist gewahrt und damit wird der Einspruch wirksam.

ENTSCHEIDUNG:
1. Die durch den vorherigen Bezirkssportwart C. Kaduk am 5.5. erfolgte Spielwertung wird zurückgenommen.
2. Das Spiel wird für beide Teams als verloren gewertet.
3. Auf eine Geldstrafe gemäß Kostenordnung wegen Nichtantreten wird bei beiden Mannschaften verzichtet.

BEGRÜNDUNG:
zu 1.
Mit Datum 30.4.22 endete die Zuständigkeit des vormaligen BSW C. Kaduk.
Die Eintragung, bzw. Wertung eines Spiels nach dem 1.5.22 lag nicht in dessen Zuständigkeit
und hätte mit dem Nachfolger zumindest abgesprochen und von diesem vorgenommen werden müssen.
Es erfolgte auch kein formelles Urteil über die amtliche Veröffentlichung auf pttv.de
zu 2.
Der amtliche Spieltermin war der 9.4.22 19:00 Uhr; als Heimverein gilt der TuS Hohenecken, der TV Stelzenberg war/ist Gastverein.
In der Ligenverwaltung von click-tt liegt weder ein Antrag auf Spielverlegung noch ein Antrag auf Heimrechttausch vor.
Beide Teams sind zu dem Spiel nicht angetreten und das Spiel wird daher für beide Mannschaften als verloren gewertet.
zu 3.:
Wegen der geltenden Pandemiebedingen am amtlichen Termin
verzichtet der PTTV auf eine zusätzliche finanzielle Belastung seiner Vereine
wenn diese wegen Spielermangel, Hallenproblemen etc. keine Spiele absolvieren konnten.




Udo Kobza
Bezirkssportwart WN
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