Urteil Nr. 988 - Bezirkssportwart VS

30.10.2020
Finanziell: Ja
Betrag: 250 €
TSG Haßloch

Die TSG Haßloch erhält nach Kostenordnung B 1.1 eine Strafe von 250 Euro wegen Täuschungsversuch.

Das Spiel TTV Edenkoben 2 gegen TSG Haßloch 2 wurde nicht augetragen nur mit einem fiktiven Ergebnis eingetragen.

Sascha Lürtzener
Bezirkssportwart VS
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