Urteil Nr. 988 - Bezirkssportwart VS
30.10.2020Finanziell: Ja
Betrag: 250 €
TSG Haßloch
Die TSG Haßloch erhält nach Kostenordnung B 1.1 eine Strafe von 250 Euro wegen Täuschungsversuch.
Das Spiel TTV Edenkoben 2 gegen TSG Haßloch 2 wurde nicht augetragen nur mit einem fiktiven Ergebnis eingetragen.
Sascha Lürtzener
Bezirkssportwart VS
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