Urteil Nr. 983 - Bezirkssportwart VN

24.09.2021
Finanziell: Nein
M-Spiel TuS Bobenheim/Berg - TV Colgenstein-Heidesheim vom 02.10.2020

Der Protest des TV Colgenstein-Heidesheim gegen die Wertung des Spiels wird abgewiesen. Das Spiel bleibt wie ausgetragen gewertet.

Begründung: Der DTTB lässt in seiner aktuellen Veröffentlichung "COVID 19-Schutz- und Handlungskonzept für den Tischtennissport in Deutschland" ausdrücklich die (optionale) Möglichkeit zu, als Vorsorgemaßnahme auf den Seitenwechsel nach jedem Satz zu verzichten. Davon hat Bobenheim Gebrauch gemacht und den Gegner auch rechtzeitig darüber informiert. Colgenstein sieht dies als Benachteiligung und nicht regelkonform an und hat aus diesem Grund Protest eingelegt.
Durch das DTTB-Konzept und auch durch öffentliche Vorschriften der Kommunen sind zur Zeit einige Regelungen im TT-Sport außer Kraft gesetzt, so auch diese. Der Verzicht auf den Seitenwechsel ist somit aktuell regelkonform und nicht zu beanstanden.

Dieter Weber
Bezirkssportwart VN
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