Urteil Nr. 922 - Kreisspielleiter Nord VS

09.09.2020
Finanziell: Ja
Betrag: 25 €
TuS Lachen-Speyerdorf

Der TuS Lachen-Speyerdorf erhält eine Strafe nach Kostenordnung B 1.3 wegen Nichteinhalten von Meldefristen und Sonstigen in Höhe von 25 Euro.
Der TuS Lachen-Speyerdorf hat die Terminmeldung nicht fristgerecht bis zum 30.06.2020 abgegeben.

Carolin Bollinger
Kreisspielleiter Nord VS
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