Urteil Nr. 808 - Bezirkssportwart VN

24.09.2021
Finanziell: Nein
BK Nord Herren

Der Protest der TSG Eisenberg gegen die Wertung des Spiels wird abgewiesen.

Begründung: Die Fotos der beanstandeten Beläge lassen nicht eindeutig erkennen, dass diese unzulässig sind. Es handelt sich laut der Markenbezeichnung (Sriver S) um zugelassene Beläge. Inwieweit diese nicht mehr den Vorschriften entsprechen, kann nur vor Ort mit einem entsprechenden Messgerät festgestellt werden (Mattheit, Griffigkeit, Reflektion).

Außerdem sind laut WO A 19.1 Proteste zu Spielmaterialien bei Bekanntwerden vor dem Spiel einzureichen. Im vorliegenden Fall bedeutet dies, dass auf dem Spielberichtsbogen das genaue Datum mit Uhrzeit und Unterschrift des MF zu vermerken gewesen wäre, was aber nicht der Fall war.

Dieter Weber
Bezirkssportwart VN
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