Urteil Nr. 778 - Verbandsschülerwart

05.10.2019
Finanziell: Ja
Betrag: 6 €
SV Weselberg

Der SV Weselberg muss die Startgebühren für die Spielerin Hannah Schwarz für das TOP 12 der Mädchen U15 gem. Kostenordnung bezahlen. Die Spielerin war unentschuldigt nicht zum Turnier erschienen.

Luisa Baumann
Verbandsschülerwart
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