Urteil Nr. 433 - Kreisspielleiter Ost WN
26.11.2018Finanziell: Ja
Betrag: 50 €
Nichtantreten im Pokal
Der TTV Hütschenhausen erhält gemäß Kostenordnung B 2.12 eine Strafe von 50 Euro wegen nicht Antreten zum Pokalspiel am 29.09.2018
Marcel Dohmen
Kreisspielleiter Ost WN
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