Urteil Nr. 428 - Bezirkssportwart VS
16.10.2018Finanziell: Ja
Betrag: 50 €
TV Offenbach Queich
Der TV Offenbach Queich erhält gemäß Kostenordnung B 2.12 eine Strafe von 50
Euro wegen nicht Antreten zum Verbandsspiel am 28.09.2018.
TV Offenbach Queich 3 ist nicht zum Pokalspiel im Kreisklassenpokal in Berg erschienen und der Klassenleiter wurde nicht informiert.
Sascha Lürtzener
Bezirkssportwart VS
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