Urteil Nr. 354 - Bezirkssportwart WS

27.09.2018
Finanziell: Ja
Betrag: 40 €
Fehlen beim Bezirkstag

Wegen Fehlens beim 2. Bezirkstag am 10.08.2018 in Höheinöd erhält die VT Zweibrücken gem. Kostenordnung B 1.6 eine Strafe in Höhe von 40.- Euro.

Sebastian Kranitz
Bezirkssportwart WS
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