Urteil Nr. 1089 - Verbandsspielleiter

09.02.2022
Finanziell: Ja
Betrag: 25 €
TTC Winnweiler

Der TTC Winnweiler erhält eine Strafe nach Kostenordnung B 1.3 wegen Nichteinhalten von Meldefristen und Sonstigen in Höhe von 25 Euro.

Der TTC Winnweiler hat die Mannschaftsmeldung nicht fristgerecht bis zum 22.12.2021 abgegeben.

Sascha Lürtzener
Verbandsspielleiter
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